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Die heute im Bundestag beschlossene Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht setzt im Kern die lange fällige Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen endlich um. In einem weiteren Teil dieses Gesetzes wird zudem die geschlechterdiskriminierende Einschränkung der Anspruchsgrundlage für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgehoben.

Dass Kinder deutscher Mütter, die mit einem Ausländer verheiratet waren, einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, war 1975 einer der großen Erfolge des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften. Diese geschlechterdiskriminierende Regelung erfuhr jedoch einen nicht nachvollziehbaren Generationenschnitt: vor 1975 geborene Kinder deutscher Mütter, und uneheliche vor 1993 geborene Kinder migrantischer Mütter mit deutschem Vater, besitzen keinen Anspruch auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch einfache Erklärung.

„Wir begrüßen es sehr, dass nun grundsätzlich alle Kinder von deutschen Staatsangehörigen, egal ob Mutter oder Vater, und egal ob verheiratet oder unverheiratet, nunmehr durch einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können“, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. Der Ausschluss von der deutschen Staatangehörigkeit für Kinder aus binationalen Beziehungen basierte auf diskriminierenden Regelungen wegen des Geschlechtes und der Herkunft, die nun endlich in Gänze aufgehoben seien. Damit erhielten diese Kinder endlich die gerechte Gleichstellung, die ihnen die volle politische Partizipation ermögliche.

Darüber hinaus fordert Vangeltziki eine weitere Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. „Wir sehen den deutschen Staat hier in einer Bringschuld. Es ist im ureigensten demokratischen Interesse, hier proaktiv auf die Familien zuzugehen. Die meisten sind einbürgerungswillig, sie wollen politisch partizipieren, wollen wählen. Was sie oft davon abhält, ist die erzwungene Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, der Nachweis über Deutschkenntnisse der Stufe B 1, der Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung oder die Aufenthaltsdauer. Einbürgerung muss dringend erleichtert werden. Auch sollten grundsätzlich alle Kinder per Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil einen Aufenthaltstitel sowie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland vorweist. Politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen kann nur so erfolgen.“

 

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:

Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Tel.: 069 / 713756 -12,

Mail: vangeltziki@verband-binationaler.de

 

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