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Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt den Referentenentwurf zur
Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als wichtigen, aber weiterhin
unzureichenden Schritt. Auch aus Sicht des Bündnisses AGG-Reform – Jetzt! – der Verband ist
hier Mitglied – bleibt die geplante Reform deutlich hinter dem zurück, was für einen
wirksamen Diskriminierungsschutz nötig wäre.

Zwar werden einzelne Schutzlücken geschlossen und Fristen leicht verlängert, doch die
Reform verfehlt eine zentrale Leerstelle: Das AGG bleibt im Wesentlichen auf private
Rechtsverhältnisse beschränkt und gilt weiterhin nicht für staatliche Stellen. Gerade dort
erleben migrantisierte Familien jedoch besonders häufig Diskriminierung.

„Unsere Familien erleben Diskriminierung oft genau dort, wo das AGG bisher aufhört: bei
Behörden, in Schulen, bei der Polizei oder im Kontakt mit öffentlichen Stellen. Ein wirksamer
Diskriminierungsschutz darf nicht an der Tür des Staates enden“, sagt Anna Sabel
Bundesgeschäftsführerin vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Für Familien mit Migrationsgeschichte ist diese Lücke gravierend. Ob bei Behörden, in
Schulen, bei der Polizei, in der Verwaltung oder bei öffentlichen Leistungen – viele
diskriminierende Erfahrungen entstehen genau in den Bereichen, die vom AGG nicht erfasst
werden. Zwar sind staatliche Stellen an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes
gebunden, doch das reicht in der Praxis oft nicht aus, weil es keine vergleichbar klaren
Ansprüche und Durchsetzungswege wie das AGG bietet.

Gerade deshalb fordert das Bündnis AGG Reform-Jetzt! seit Langem, den Anwendungsbereich
des Gesetzes auf staatliches Handeln auszuweiten.

„Ohne diese Erweiterung bleibt der Schutz lückenhaft und Betroffene hängen im
entscheidenden Moment oft rechtlich in der Luft. Wer migrantische Familien schützen will,
muss staatliches Handeln endlich umfassend einbeziehen. Sonst bleibt das AGG für viele
Betroffene ein Recht mit zu kurzen Armen. Eine Reform des AGG, die staatliche
Diskriminierung ausblendet, greift zu kurz. Wir brauchen ein Gesetz, das Betroffene überall
schützt – nicht nur im Privatbereich“, so Sabel.

Die Umsetzung der europäischen Vorgaben ist nach wie vor unvollständig. Eine echte Reform
muss deshalb im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden: mit einem erweiterten
Anwendungsbereich, klaren Rechtsbehelfen auch gegenüber öffentlichen Stellen und einem
Schutz, der der Lebensrealität von migrantischen Familien gerecht wird.

„Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf einen Anfang gemacht. Für einen wirksamen
Schutz vor Diskriminierung braucht es aber mehr als vorsichtige Nachjustierungen“, so Sabel.

Die vollständige Stellungnahme des Bündnisses AGG Reform‑Jetzt! ist hier abrufbar: LINK

Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! besteht aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen
im Bereich der Antidiskriminierungs- und Communityarbeit, die die Interessen von
Diskriminierung betroffener Personen vertreten. Verbandsübergreifend setzen sie sich für
zentrale Änderungen und die Stärkung des AGG ein.

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:
Dr. Carmen Colinas, Referentin Öffentlichkeit & Kommunikation Tel.: 069 / 713756 -21,
Mail: colinas@verband-binationaler.de

Diese Pressemitteilung als PDF
Die Stellungnahme Bündnis AGG-Reform Jetzt! als PDF