Der Bundestag stimmte heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zu. Laut Begründung will die Bundesregierung damit das Signal setzen, dass „die Berücksichtigung der Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Staates erfolgen muss, unerlaubte Einwanderung begrenzt und die Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequent verfolgt wird“. Im laufenden Jahr wurden bisher 5800 Visa erteilt, in 2024 waren es 12000.
„Bei gerade einmal 1000 Visa pro Monat ist die vorgebliche Entlastung der Systeme reine Augenwischerei zu Lasten der Familien. Die Verhinderung eines regulären Nachzugs von Kindern zu ihren Eltern, von Eltern zu ihren Kindern widerspricht nicht nur dem Grund- und Menschenrecht auf Familie. Dieses Gesetz bewirkt genau das Gegenteil dessen, was die Regierung vorgibt, erreichen zu wollen“, sagt Anna Sabel, Co-Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
So zeigten die Erfahrungen des Verbandes, dass eine Trennung von Familien die psychosoziale Stabilität schwäche sowie die Teilhabe und Partizipation, auch in den Arbeitsmarkt, erschwere. Zudem stiegen migrationsbezogene Verfahren, also gäbe es eher mehr Verwaltungsaufwand und Verfahrenskosten als weniger. Eine Verhinderung des regulären Familiennachzugs begrenze auch nicht unerlaubte Einreisen. Die betroffenen Kinder oder Eltern griffen auf informelle, unsichere und gefährliche Möglichkeiten zurück, um gemeinsam in Deutschland leben zu können.
„Mit diesem Gesetz wird ein einziges Signal ausgesendet: Es gibt Familien und es gibt Familien zweiter Klasse. Familien mit und ohne den Schutz der Grund- und Menschenrechte. Die Bundesregierung punktet mit migrationspopulistischer Politik, die betroffenen Familien müssen mit den fatalen Folgen leben.“, so Sabel.
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