Die Abschiebung eines seit Jahren in Chemnitz lebenden und mit einer Deutschen verheirateten
marokkanischen Staatsbürgers wirft erneut Fragen nach rechtsstaatlichem Handeln der Landesdirektion
Sachsen und der Ausländerbehörde Chemnitz auf. Das Amt missachtete offenbar einen Eilbeschluss des
Verwaltungsgerichts Chemnitz unmittelbar vor der Abschiebung.
„Wir fragen uns: wieviel Wert messen die Behörden eigentlich familiären Bindungen und dem
grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie bei? Dieser Schutz scheint für binationale Paare nicht
unbedingt zu gelten. Das ist leider die bittere Erfahrung, die unsere Familien immer wieder machen
müssen“, so Drin Annette Hilscher, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und
Partnerschaften.
So wäre es schon sehr verwunderlich, dass Politiker:innen und Behörden immer wieder rechtsstaatliches
und auf dem Grundgesetz basierendes Verhalten von Migrant:innen einforderten, aber anscheinend davon
ausgingen, sich selbst nicht daran halten zu müssen.
„In Sachsen erleben wir ein zunehmend feindliches Klima gegenüber Migrant:innen und die wiederholt
problematischen Abschiebungen in Chemnitz sind besorgniserregend. Die Abschiebepraxis der Behörden
muss dringend unabhängig untersucht werden“ so Anna Sabel, Leiterin der Geschäftsstelle des Verbandes
in Leipzig. „Es darf nicht sein, dass Familien auseinandergerissen und Grundrechte missachtet werden. Wir
hoffen sehr, die sächsischen Behörden halten sich an die rechtsstaatlichen Prinzipien und die Familie ist
zeitnah wieder vereint.“
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