• Leichte Sprache
  • Schriftgröße ändern
  • Kontrast ändern

Pressemitteilung

Kindergrundsicherung für alle Kinder – ohne migrationspolitische Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahren für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und das vorrangig. Nun wird der Verband Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

„Kinderarmut und Bildungsungerechtigkeit sind eine traurige Realität in Deutschland und sie betreffen besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Die Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Baustein, sie schafft gleiche Lebensbedingungen und gerechtere Startchancen für alle Kinder“, sagt Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Jedes 5. Kind in Deutschland sei von Armut betroffen, darunter überproportional viele migrantische Kinder. Neben dem dringend gebotenen Ausbau der Infrastruktur wie Kitas und Ganztagschule sei eine Kindergrundsicherung zwingend geboten. Hier sei die Bundesregierung in der Verantwortung, dies so schnell wie möglich umzusetzen.

„Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten und die Zugänge müssen einfach sein. Bisher ist das System der Familienförderung viel zu kompliziert und zu bürokratisch. Viele Familienleistungen werden gerade von den Familien, die sie am dringendsten bräuchten auf Grund von sprachlichen Hürden und unübersichtlichem Behördendschungel gar nicht abgerufen. Familien mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit werden häufig durch besonders strenge Prüfungen und lange Antragsverfahren diskriminiert. Von den bisherigen Familienleistungen sind nach wie vor zahlreiche Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Die zukünftige Kindergrundsicherung darf hier nicht weiter zwischen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus unterscheiden, jedes Kind sollte vor dem Gesetz gleich sein“ fordert Vangeltziki.

Bei einer Neuregelung dürfe es aber auch keine Schlechterstellung geben, beispielsweise bei der besonderen Situation transnationaler und globaler Familien. „Was ist mit den Kindern, die nicht in Deutschland bei ihren Eltern leben? Die Rechtslage darf sich für diese Familien nicht verschlechtern. Migrationspolitische Ausschlüsse darf es mit der Kindergrundsicherung nicht geben“, so Vangeltziki.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung sowie zum Konzept

Derzeit geltende migrationspolitische Ausschlüsse bei Familienleistungen

  • Keinen Anspruch auf Kindergeld für einige EU-Staatsangehörige, besonders wenn sie nicht erwerbstätig sind. In manchen Fällen haben Familien keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums. Damit haben die Kinder auch keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss, wenn die Eltern sich im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Auch dann nicht, wenn die Eltern arbeiten.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Schul- oder Berufsausbildung, bzw. im Studium befinden und deren Eltern im Ausland leben.
  • Unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, haben nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nachweisen können, dass ihre Eltern tot oder verschollen sind.
  • Im Sondersystem des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die Regelsätze zum Teil niedriger als in der normalen Grundsicherung, die Gesundheitsleistungen sind eingeschränkt und es gibt keinen Anspruch auf pauschale Mehrbedarfszuschläge z. B. für Alleinerziehende.

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:
Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin
Tel.: 069 713756-12
vangeltziki@verband-binationaler.de

Die Pressemitteilung als PDF