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Gemeinsam mit weiteren Verbänden fordert der Verband binationaler Familien und Partnerschaften endlich Reformen der Existenzsicherung auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll, findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug.

„Aktuell findet eine tageweise Aufteilung des Bedarfs des Kindes nach Aufenthaltstagen bei jedem Elternteil statt. Laufende Fixkosten oder in beiden Haushalten anfallende Kosten werden nicht ausreichend abgebildet. Gelebte gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen durch Pendeln zwischen und das Familienleben in zwei Haushalten gibt es aber nicht zum Nulltarif.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Es ist für die unterzeichnenden Organisationen nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf mit seinen zahlreichen und überwiegend auf Dauer angelegten Vorschlägen, z.B. eine großzügigere Freistellung von Immobilienvermögen, nicht aber einen Umgangsmehrbedarf für Elternteile und Kinder enthält. Das Versprechen des Koalitionsvertrages, zu prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt und Alleinerziehende entlastet werden können (Z 2316f., S. 51)‘, bleibt uneingelöst. Die jahrelangen Forderungen der unterzeichnenden Verbände, die in besonderer Weise mit der Situation von Kindern in Trennungsfamilien sowie Alleinerziehenden vertraut sind, verhallen ungehört.“

Liste der Mitzeichnenden:

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:
Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin
Tel. 069 713756-12
vangeltziki@verband-binationaler.de

Die Pressemitteilung als PDF


(1) Referententwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BMAS), geplantes Inkrafttreten 1.4.2021.