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Pressemitteilung

Nun gibt es weitere Erleichterungen bei der Einreise für unverheiratete binationale Paare aus Drittstaaten: Der Nachweis eines gemeinsamen Aufenthalts in Deutschland fällt weg. So ließ es das Bundesministerium des Innern am 17.11. verlautbaren.

Das sei gut so. Allerdings bleibe weiterhin eine große Anzahl von Paaren und Familien davon ausgeschlossen. „Das BMI will medial damit punkten, einer Gruppe von Paaren mit Partner:innen aus visafreien Drittstaaten entgegen zu kommen. Das sind Nebelkerzen, um sich nicht mit den vielen anderen Paaren und Familien befassen zu müssen“, so Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften.

Das zeigten auch die Reaktionen und Forderungen, die über Twitter auf die Mitteilung des BMI reagierten: Die Maßnahme wird begrüßt, aber die Forderungen lauten: endlich auch die Paare und Familien in den Blick nehmen, die visapflichtig sind.

„Die Pandemie wird uns so schnell nicht verlassen. Das bedeutet doch, es wird noch Monate dauern, weit bis in das nächste Jahr hinein. Familien und Paare können so auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden.“

Die Nebelkerze verschleiere den Unwillen seitens der verantwortlichen Ministerien, hier unbürokratisch für Abhilfe zu sorgen. „Seit Beginn der Pandemie haben wir uns wieder und wieder an das Bundesministerium des Innern sowie an das Auswärtige Amt gewandt. Letzteres scheint nach wie vor nicht in der Lage, die Arbeit in den Botschaften so zu gestalten, dass Menschen nicht über ein Jahr auf einen Termin zur Beantragung eines Visums warten müssen. Die Ministerien wollen nach wie vor nicht auf die unzähligen bürokratischen Hürden verzichten, die Paare und Familien bewältigen müssen“.

Das fange bei Nachweisen an und höre bei der Forderung nach einem zertifizierten Sprachtest für die Familienzusammenführung auf, die gar nicht zu erbringen sind. Erst vor wenigen Tagen habe die Anfrage der Linken im Bundestag ergeben: Zahlreiche Goetheinstitute sind nach wie vor geschlossen, in vielen Ländern war es sowieso auch vorher schon nicht möglich einen Sprachtest abzulegen. „Das ist doch völlig absurd und widerspricht in eklatanter Weise dem Menschenrecht auf Familie. Zumindest in diesen harten Zeiten sollte der Sprachtest ausgesetzt und die Möglichkeit eidestattlicher Erklärungen anstelle von Nachweisen ermöglicht werden. “

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:
Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin
Tel. 069 / 713756 -12
stoecker-zafari@verband-binationaler.de

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